Von “persönlicher” Vertrauensstellung lese ich im § 627 nichts, nur von “besonderem” Vertrauen.
Darüber hinaus liegt mir auch eine Feststellung vom AG Bremen 2013 vor (Az: 23 C 106/13), wonach die (umfangreiche) Rechtsprechung des BGH zum § 627 ebenfalls schon sehr lange nicht mehr mit persönlicher Vertrauensstellung argumentiert.
Im letzten BGH-Urteil dazu heißt es im Gegenteil: “Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Beklagte ihr Geschäft als GmbH und damit als juristische Person…
Von: Nanu? "persönliche" Vertrauensstellung?
Von: Nanu? "persönliche" Vertrauensstellung?
… betreibt. Dies ändert angesichts des Charakters des Rechtsgeschäfts nichts an der Anwendbarkeit des § 627 BGB.” (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2009, Az. III ZR 93/09).
Im letzten Urteil zu einer Online-Partnervermittlung bzgl. fristloser Kündigung nach §627 (OLG Dresden 2014, 14 U 603/14) wurde nicht einmal mehr Revision zugelassen. Zitat: “Die zu entscheidenden Rechtsfragen sind als durch den Bundesgerichtshof geklärt anzusehen”.
Geht’s noch deutlicher?
Von: Mike
Hi Carina,
was hast du denen denn geschrieben, damit sie dir das Angebot mit dem halben Preis gemacht haben? Ich hatte in meinem Schreiben mit der überraschende Klausel entsprechend BGB §305c argumentiert um wenigsten den Preis zu senken. Hat aber bisher nicht gezogen…
Kann sonst noch jemand einen Erfolg vermelden?
Viele Grüße
Mike
Von: Anna
Mit folgendem Brief (per Einschreiben) habe ich vor 3 Monaten erfolgreich gegen eine Vertragsverlängerung protestiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristlos meine Premium-Mitgliedschaft bei Parship unter der Chiffre: xxx; Benutzername: xxxx
Ich begründe diese fristlose Kündigung mit § 627, Absatz 1 BGB. Laut diesem sind Partnerschaftsvermittlungsdienstverträge auf die Erbringung von Diensten höherer Art gerichtet – eine fristlose Kündigung ist somit ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich. Siehe auch Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19.8.2014.
Mit freundlichen Grüßen
Von: Anna
Das Einschreiben hatte ich gleichzeitig auch per mail an Parship geschickt u. darauf auch noch einmal eine Antwort bekommen (eine fristlose Kündigung sei aufgrund von Urteil xy nicht möglich) – aber danach habe ich dann nie wieder etwas von Parship gehört!
Noch beachten: Man kann den account nicht selbst löschen, dazu muss man Parship per mail auffordern u. es ist wichtig, das parallel zu der Kündigung zu tun.
Im Nachhinein ist alles halb so schlimm
Von: Mersen
Suche eine Frau zum AUssteigen. Bitte unter thabigmac@gmx.de melden
Von: Chloe
Hallo zusammen,
Würde mich sehr interessieren, da ichin die gleiche Falle getappt bin.
Bitte um das schreiben.
Vielen Dank schon mal!
Von: Maja
Hallo!
Suche wegen dem einen Mann zum zusammen aussteigen. Bitte unter mayuski (at) hotmail kontaktieren!
Danke
Von: Michi
Hallöchen zusammen,
habe mal eure Kommentare ein wenig studiert….ich habe meinen Vertrag (12Monate) vier Wochen vor Ablauf des Jahres, gekündigt, weil ich es damals bei der Anmeldung gelesen hatte (nicht in der Bestätigungs-Email). Ich hatte einen rabattierten Vertrag und soll nun für 12 weiter Monate über 500 Euro zahlen.
Meine Frage, welche Erfahrung habt ihr gemacht? Gibt es bereits Erfolge zu verzeichnen um die Vertragsverlängerung zu kündigen?
Liebe Grüße
Von: Luna w.
Bitte melden Sie sich wenn Sie zu zweit aussteigen wollen bis zum 20.04.15 !
Dazu suche ich einen Mann, oder auch (wenn es denn funktioniert) eine Frau.
(Wobei ich mir nicht ganz sicher bin ob das möglich ist aber einen Versuch ist es wert.)
Von: Christian
Hallo,
ich habe der Kundenbetreuung einfach eine Email geschrieben, dass ich anderweitig eine Partnerin gefunden habe, daraufhin wurde mir freiwillig angeboten, den Jahresbeitrag um 50% zu kürzen, bei gleicher Ratenzahlung wie zuvor. Das ist besser als nix und die 300 Euro verbuche ich eben unter Lehrgeld.
Von daher sind wohl keine “Zweck-Partnerschaften” notwendig, und man braucht wohl auch keinen Anwalt, sofern man mit der Halbierung zufrieden ist.
Von: anni
Parship hat mich nicht über Vertragsverlängerung informiert.
Als ich mein Konto wechselte haben Sie die Mail mit der Info nicht bekommen (sagen sie) ich bekam aber keine Info über Abbuchungsprobleme.
Dafür aber dann eine Rechnung über 660 von einem Inkassounternehmen.
Alles wurde mir rechtlich langatmig verdeutlicht – ich hab bezahlt um meine Ruhe zu haben.
Nie wieder Parship
Von: ansa
Hallo zusammen
auch ich bin in die Falle der Kündigungsfrist falle getappt und bin nun natürlich an der günstigsten Ausstiegsform interessiert.
Diese Variante, sich als Paar abzumelden, finde ich grds. sehr interessant – online findet man beim Anbieter hierzu die Formulierung “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” – was bedeutet das übersetzt??
Die nächste akzeptable Variante wäre für mich, wenn ps mir anbieten würde, das Abo zum halben Preis fortzusetzen. (zumal meine Fortsetzung teurer wäre, als der
Von: ansa
Preis einer neuer Mitgliedschaft mit gleicher Laufzeit wie die autom. Verlängerung).
Wenn ich den thread richtig verfolgt habe, sind hierfür die Chancen am Besten, wenn man sich auf den §305 bezieht, oder? Für eine sofortige Beendigung bzw. zum Ende des ersten Laufzeitjahres reicht der § 305 nicht, oder?
Eine zusammenfassende/bestätigende Antwort wäre toll.
VG Ansa
P.S. wenn die Paar-Abmeldung einen kurzfristigen Ausstieg erlaubt – bräuchte hierfür das männliche Gegenstück ansa-ps at gmx.de
Von: Shhhhh
Frau zum aussteigen gesucht. Rhein/Main am besten.
Tim (hier das zeichen) fourfiveX.net
Von: Delphin
Ich habe mit Parship die gleiche Erfahrung gemacht und war entsetzt dass die Kündungsfrist plötzlich von 2 auf 3 Monate angehoben wurde. Da ich das nicht wusste war ich in der Annahme ich hätte richtig gekündigt bis ich ein entsprechendes Schreiben von Parship erhielt. Nun wurde ich um 12 Monate verlängert, dies jedoch zum teueresten Preis von 6 Monaten. Statt 478,80 sind mir 658 euro abgezogen worden. Eine Frechheit!!
Von: Helle
Hallo,
ich habe die Kommentare der Menschen hier gelesen , die durch eine nicht rechtzeitige Kündigung bei Parship , in teure Veragsverlängerungen verwickelt werden .
Dort gibt es eine Wilma , die einen Text von einem Anwalt erhalten hat , aufgrund dessen es möglich ist ,sich gegen die Vertragsverlängerung bzw. die Kosten zu wehren .
Könnte ich diesen Text unter der o.g. emailadresse erhalten ?
Mit freundlichen Grüßen
Von: Helle
Meine mailadresse: info@petra-thelen.de
Von: Houm
Hallo, kannst du mir bitte evtl. auch den Text des Rechtswaltes zukommen lassen? (email: houman_shirzadi@hotmail.com)
weil ich habe auch das ähnliches Problem mit mein Parship Vertragsverlängerungen!
Besten Dank,
Houman
Von: Gunda Lauckenmann - Verbraucherschutz.de
Wir haben Wilma angeschrieben und um das Schreiben gebeten.